Informationen zu Pflegegraden und Kosten
Wie setzt sich das Heimentgelt zusammen?
Das Heimentgelt besteht aus drei Teilen, die jeweils verschiedenen gesetzlichen Regelungen unterworfen sind.
A. Pflegevergütung
Die Pflegevergütung richtet sich nach dem Pflegegrad, in den der Bewohner vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingestuft wurde. Sie wird zu einem Teil von der Pflegeversicherung in Form von monatlichen Pauschalen getragen. Der verbleibende Anteil der Pflegevergütung ist vom Bewohner als Eigenanteil zu übernehmen. Durch die Pflegevergütung werden neben Pflegesachkosten insbesondere die Kosten des Pflege- und Betreuungspersonals finanziert.
B. Unterkunft und Verpflegung
Diese Kosten werden von dem Bewohner getragen. Ist dieser bzw. sind die Angehörigen aufgrund der finanziellen Verhältnisse hierzu nicht in der Lage, übernimmt das Sozialamt auf Antrag die Kosten.
C. Investitionskostenanteil
Diese Kosten werden, analog den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, ebenfalls von dem Bewohner getragen bzw. von den zuständigen Sozialbehörden. Sie ergeben sich aus den Kosten des Gebäudes und der Sachausstattung, Instandhaltungskosten, Miet- und Leasingkosten sowie Zinsen.
Die Pflegekasse beteiligt sich monatlich in folgender Höhe an den Kosten für Pflege (maximal 75 % des Gesamtheimentgelts):
- Pflegegrad I: 125 EUR
- Pflegegrad II: 770 EUR
- Pflegegrad III: 1.262 EUR
- Pflegegrad IV: 1.775 EUR
- Pflegegrad V: 2.005 EUR
Entgelt für Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege
- Pflegebedürftige in den Pflegegraden II - V haben jedes Jahr Anspruch auf eine befristete Kurzzeitpflege von maximal 28 Tagen
- Diese Zeit kann bei uns z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt verbracht werden
Verhinderungspflege
- Zusätzlich zur Kurzzeitpflege können weitere 28 Tage Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür: die Pflegestufe muss bereits ein halbes Jahr bestehen.
Die Krankenkasse gewährt bis zu 28 Tagen und bis zu einem Höchstbetrag von 1.612 Euro im Kalenderjahr. Die Leistungen der Krankenkasse umfassen die Kosten für pflegebedingte
Aufwendungen.
Die weiteren Kosten für Unterkunft/Verpflegung und Investivkosten sind vom Versicherten zu übernehmen.
Manchmal reicht die übliche Erstattung durch die Pflegekasse nicht aus. Dann können Kurzzeitpflege-Bewohner zusätzlich bis zu 1.612 Euro im Jahr bekommen, wenn die Pflegeperson, meist ein
Angehöriger, verhindert ist (Verhinderungspflege). Diese Leistungen können bis zu vier Wochen in Anspruch genommen werden: entweder am Stück oder auf verschiedene Wochen oder Tage aufgeteilt. Dieser
Zusatzbetrag wird nur gewährt, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Sowohl die Leistungen der Kurzzeitpflege als auch der Verhinderungspflege sind durch die zuständige Pflegekasse zu genehmigen.
Leistungen, die im Heimentgelt enthalten sind
- Pflegerische Betreuung rund um die Uhr: Grundpflege
- Medizinische Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung
- Soziale Betreuung: Möglichkeit der Teilnahme an zahlreichen Veranstaltungen und Aktivprogrammen des Hauses
Regelmäßige Gruppenangebote wie z.B. Gymnastik - Vollverpflegung:
Frühstück
Mittagessen
Nachmittagskaffee
Abendessen
ggf. Zwischenmahlzeiten inklusive der Getränke - Waschen der Leibwäsche:
Unterwäsche und Nachtbekleidung - Bettwäsche und Handtücher:
Gestellung und Reinigung - Reinigung des Pflegezimmers:
inkl. Fensterreinigung - Nebenkosten:
Strom, Wasser, Heizung
Die aktuellen Pflegesätze der Pflegeeinrichtungen haben wir Ihnen hier zum Download als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt:
PDF-Dokument [55.3 KB]
PDF-Dokument [99.9 KB]
PDF-Dokument [96.8 KB]
PDF-Dokument [448.9 KB]
Aktuelles
7. Dezember 2021
Testnachweise für Besucher möglichst durch Bürgertestzertifikate
Die aktuelle Rechtslage fordert, dass alle Besucher -unabhängig vom Immunisierungsstatus- vor dem Betreten der Einrichtung getestet sein müssen.
Dies ist ein enorm hoher Aufwand für uns. Da wir als Einrichtung nur begrenzte personelle Ressourcen zur Verfügung haben, bitten wir Sie, möglichst vor dem Besuch einen entsprechenden Test im Rahmen einer kostenfreien Bürgertestung durchzuführen und das negative Testzertifikat mitzubringen. Hierdurch können wir uns auf die Versorgung unserer Bewohner konzentrieren, was sicherlich auch in Ihrem Interesse als Angehörige ist.
Qualitätsprüfung MDK
Seit November 2019 erfolgen die neuen externen Qualitätsprüfungen von MDK und PKV-Prüfdienst auf der Basis der Qualitätsprüfungsrichtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär). Diese Richtlinien hat der MDS gemeinsam mit den MDK und den Pflegekassen erarbeitet.
Auf der Grundlage der neuen Richtlinien wurde die Vivat am 26. Juli 2021 geprüft.
Die Ergebnisse können Sie sich gerne hier ansehen.
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Chor Grenzenlos singt für uns
Leider musste coronabedingt unsere diesjährige Weihnachtsfeier ausfallen, bei der in den letzten Jahren als einer der Höhepunkte immer der Chor Grenzenlos aufgetreten ist. Um nicht ganz auf das Konzert, gerade in diesen Zeiten, verzichten zu müssen, hat der Chor für uns ein Adventskonzert aufgenommen, das wir Ihnen nicht vorenthalten wollen. Wir bedanken uns ganz herzlich beim Chor, der uns mit diesem Konzert tatsächlich besinnliche und frohe Momente schenkt.
Aktuelle Besuchseinschränkungen
Lesen Sie hier, welche Testzeiten in unserem Haus gelten.
Neu ab 01.08.2021 für Webseite (00000002[...]
PDF-Dokument [319.7 KB]
Qualitätsprüfung durch den MDK
Mit der Gesamtnote 1,0 sind wir bei der jüngsten Qualitätsprüfung am 15. Juli 2019 durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bewertet...[mehr]
Düstere Aussichten:
Kurzzeitpflege zeigt bereits heute die Versorgungslücken von morgen. Bpa fordert konkrete Unterstützung der Landesregierung für Pflegeeinrichtungen und Dienste [mehr]
360° Panorama
Wir laden Sie ein zu einem Panorama-Rundschau durch unser Haus. 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr.
Neues Projekt der Vivat wird auch vom KDA vorgestellt
In der neuesten Ausgabe von Pro Alter, der Zeitschrift des Kuratoriums Deutsche Altershilfe, wird das neue Konzept der Vivat, "Hausgemeinschaften Plus", vorgestellt. Lesen Sie mehr:
PDF-Dokument [1.7 MB]
Kostenloser Pflegegradrechner auf Wohnen-im-Alter.de verfügbar
Nutzen Sie den kostenlosen Pflegegradrechner von Wohnen im Alter. Hier geht's zum Rechner
Neue Zusammenarbeit
Wir arbeiten mit dem Ökumenischen Hospizdienst Rösrath e.V. zusammen.
Mehr erfahren Sie unter Internet: www.hospizdienst-roesrath.de
Wohnanfrage
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Haus. Um ein Zimmer oder einen Platz in der Tagespflege anzufragen, treten Sie bitte über das Online-Formular zur Wohnanfrage direkt mit uns in Kontakt.
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